Unsere angebotenen Leistungen beziehen sich auf die Grundleistungen nach AHO Heft 2017 Stand Juni 2015
1. Grundlagenermittlung
- Klärung der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs. Klären inwieweit Fachplaner einzubeziehen sind , und Festlegen der Aufgabenverteilung.
- Zusammenstellung der Ergebnisse.
2. Vorplanung
- Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiellrechtlichen Anforderungen auf Grund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes
sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
- Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes einschließlich Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für die anlagentechnischen Maßnahmen.
- Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahme und des anlagentechnischen Konzeptes
- Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
3. Entwurfsplanung
- Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen.
- Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen.
- Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden, Brandschutzdienststellen und/ oder Feuerwehr
- Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung.
4. Genehmigunsplanung
- Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß der jeweiligen geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung:
- der Rechtsgrundlage, die der Planung zugrunde liegt
- des Brandschutzkonzeptes mit den baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen
- der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
- Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes.
- Begründen von Abweichungen
- Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen.
5. Ausführungsplanung
- Prüfen der Baugenehmigung auf einen gegebenenfalls gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept.
- Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten
Brandschutzkonzeptes bzw. der Auflagen aus der Genehmigung.
- Erstellen einer Brandfallsteuertabelle
- Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen.
- Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
- Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
- Zusammenstellung der Ergebnisse.
6. Vorbereiten der Vergabe
7. Mitwirken bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
- Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheite.
- Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
- Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/ Begehungen und Teilnahme daran
- Erstellung eines Statusberichtes einschließlich Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme